KANZLEI

Familienrecht

 

Das Familienrecht gehört zum Zivilrecht und ist ein sehr breit gefächertes Rechtsgebiet. Inhaltlich sind wir auf dem gesamten Gebiet des Familienrechts für Sie tätig.

 

Dazu gehören:

 

Trennung und Ehescheidung

alle Fragen des Unterhalts

Umgangs- und Sorgerecht

Vermögensauseinandersetzung

Zugewinnausgleichsfragen

Ehewohnung und Hausrat

Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen

 

Das Familienrecht ist ein sensibler Bereich. Wir sind uns der schwierigen Situation unserer Mandanten bewusst und wissen, wie wichtig es ist, einen kompetenten und zuverlässigen Partner an seiner Seite zu wissen. Wir legen Wert darauf, alle im Zusammenhang mit einer Trennung oder Scheidung klärungsbedürftigen Fragen ausführlich mit Ihnen unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation und Ihrer persönlichen Vorstellung in einem gemeinsamen Besprechungstermin zu erörtern.