LEistungen
Einige der Fachgebiete, die einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit darstellen, stellen wir nachstehend dar. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch in weiteren Rechtsgebieten.
Allgemeines Zivilrecht
Hierunter fallen zahlreiche Rechtsverhältnisse des alltäglichen Lebens, die zwischen Bürgern sowie im Verhältnis zu Firmen bestehen. Zu klären sind Bereiche wie:
Verträge, insbesondere Kaufverträge
Sachmängelhaftung
Dienst- und Werkverträge
Mängelansprüche
Eigentumsfragen
Unterlassungsansprüche
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist das Sonderrecht im Verhältnis Arbeitnehmer / Arbeitgeber. Hier geht es vielfach um folgende Probleme:
Kündigungen / Abmahnungen
Abfindungen
Lohnansprüche
Mobbing
Urlaubsgeld
Zeugniserteilung
Baurecht (privat)
Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen der an einem Bauvorhaben beteiligten Personen. Es geht oftmals um Fragen der Bezahlung und Rechte des Bestellers bei Mängeln.
Werklohn
Mängel
Zurückbehaltungsrecht
Selbständiges Beweisverfahren
Betreuungsrecht
Gerade im Alter oder bei Vorliegen von Behinderungen stellen sich Fragen zur Vertretung einer Person, die aufgrund körperlicher oder geistiger Defizite hierzu nicht mehr in der Lage ist. Es geht insbesondere um:
Vorsorgevollmachten
Gesetzliche Betreuung
Patientenverfügungen
Bußgeldangelegenheiten /
Straßenverkehrsrecht
Unsere mobile Gesellschaft ist auf die Nutzung von Fahrzeugen angewiesen. Hierbei kann man leicht in Konflikte mit dem Gesetz kommen.
Geschwindigkeitsüberschreitungen
alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit
Bußgeld / Punkte / Fahrverbot
Erbrecht
Das Erbrecht regelt die Fragen von der Erbschaft, über die Erteilung eines Erbscheins, die Erbauseinandersetzung und vieles mehr. Es geht um die Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen.
Testament / Erbvertrag
Pflichtteilsansprüche
Ansprüche aus Vermächtnis
Familienrecht
Das Familienrecht gehört zum Zivilrecht und ist ein sehr breit gefächertes Rechtsgebiet. Inhaltlich sind wir auf dem gesamten Gebiet des Familienrechts für Sie tätig.
Dazu gehören:
Trennung und Ehescheidung
alle Fragen des Unterhalts
Umgangs- und Sorgerecht
Vermögensauseinandersetzung
Zugewinnausgleichsfragen
Ehewohnung und Hausrat
Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Das Familienrecht ist ein sensibler Bereich. Wir sind uns der schwierigen Situation unserer Mandanten bewusst und wissen, wie wichtig es ist, einen kompetenten und zuverlässigen Partner an seiner Seite zu wissen. Wir legen Wert darauf, alle im Zusammenhang mit einer Trennung oder Scheidung klärungsbedürftigen Fragen ausführlich mit Ihnen unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation und Ihrer persönlichen Vorstellung in einem gemeinsamen Besprechungstermin zu erörtern.
Mietrecht
Das Mietrecht regelt das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Probleme ergeben sich insbesondere bei:
Beendigung eines Mietverhältnisses durch Kündigung
Mietrückständen
Räumungspflicht
Zustand der Wohnung bei Auszug
Betriebskostenabrechnungen
Mängeln in den Mieträumen / Mietminderung
Notarsachen
Einen traditionellen Schwerpunkt unserer Kanzlei bildet das Amt des Notars. Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Der Bereich des Notariats erstreckt sich insbesondere auf die Beratung und Beurkundung in nachstehenden Angelegenheiten:
Grundstücksrecht
Grundstücke, Eigentumswohnungen, Erbbaurechte
Erbrecht
Testamentarische Regelungen, Erbverträge, Erbscheinsanträge
Familienrecht
Gestaltung von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Erteilung einer Vollmacht
Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen
Handels- und Gesellschaftsrecht
Gründung und Umwandlung von Gesellschaften, Aufnahme und Austritt von Gesellschaftern, Änderungen in Gesellschaftsverträgen
Landwirtschaftsrecht
Lebzeitige Übertragung oder Vererbung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen
Vereinsrecht
Vereinsgründung, Vereinsanmeldung, Satzungsänderungen
Der Notar berät Sie ausführlich im beabsichtigten Rechtsgeschäft unter Berücksichtigung der Wünsche und Vorstellungen der Beteiligten. Anschließend erfolgt die Beurkundung. Darüber hinaus nimmt der Notar Unterschriftsbeglaubigungen vor.
Sozialrecht
Sozialrecht umfasst die Rechtsbereiche des Sozialgesetzbuches. Konflikte können sich ergeben, wenn die Behörde einen Bescheid erteilt, der beantragte Leistungen des Anspruchstellers ablehnt. Widerspruch und Klage können erforderlich werden. Zuständig ist das Sozialgericht. Oftmals geht es um folgende Gebiete:
Arbeitslosengeld / Hartz IV-Bescheide
Schwerbehindertenangelegenheiten
Erwerbsminderungsrenten
Strafrecht
Die Strafverteidigung umfasst die Wahrnehmung der Interessen von Bürgern, denen eine Straftat zur Last gelegt wird. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Wir vertreten Sie im Ermittlungsverfahren, insbesondere durch Akteneinsicht und Einlassung, damit die Angelegenheit ggfs. bereits in diesem Stadium eingestellt wird. Wird Anklage erhoben, schließt sich die Hauptverhandlung an, in der wir Sie verteidigen.
Verkehrsunfallrecht /
Schadensersatzrecht
Schadensersatz ist der Ausgleich des entstandenen Schadens zwischen Schädiger und Geschädigtem, insbesondere nach einem Unfall. Wir führen für Sie die Korrespondenz mit den Haftpflichtversicherungen, um Ihre Ansprüche bestmöglich zu realisieren. Dabei geht es oftmals um:
Reparaturkosten
Wiederbeschaffungswert
Nutzungsausfall
Schmerzensgeld
Sachverständigenkosten