KANZLEI

Notarsachen

 

Einen traditionellen Schwerpunkt unserer Kanzlei bildet das Amt des Notars. Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Der Bereich des Notariats erstreckt sich insbesondere auf die Beratung und Beurkundung in nachstehenden Angelegenheiten:

 

Grundstücksrecht
Grundstücke, Eigentumswohnungen, Erbbaurechte

Erbrecht
Testamentarische Regelungen, Erbverträge, Erbscheinsanträge

Familienrecht
Gestaltung von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen

Erteilung einer Vollmacht
Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen

Handels- und Gesellschaftsrecht
Gründung und Umwandlung von Gesellschaften, Aufnahme und  Austritt von Gesellschaftern, Änderungen in Gesellschaftsverträgen

Landwirtschaftsrecht
Lebzeitige Übertragung oder Vererbung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen

Vereinsrecht
Vereinsgründung, Vereinsanmeldung, Satzungsänderungen

 

Der Notar berät Sie ausführlich im beabsichtigten Rechtsgeschäft unter Berücksichtigung der Wünsche und Vorstellungen der Beteiligten. Anschließend erfolgt die Beurkundung. Darüber hinaus nimmt der Notar Unterschriftsbeglaubigungen vor.