Notarsachen
Einen traditionellen Schwerpunkt unserer Kanzlei bildet das Amt des Notars. Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Der Bereich des Notariats erstreckt sich insbesondere auf die Beratung und Beurkundung in nachstehenden Angelegenheiten:
Grundstücksrecht
Grundstücke, Eigentumswohnungen, Erbbaurechte
Erbrecht
Testamentarische Regelungen, Erbverträge, Erbscheinsanträge
Familienrecht
Gestaltung von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Erteilung einer Vollmacht
Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen
Handels- und Gesellschaftsrecht
Gründung und Umwandlung von Gesellschaften, Aufnahme und Austritt von Gesellschaftern, Änderungen in Gesellschaftsverträgen
Landwirtschaftsrecht
Lebzeitige Übertragung oder Vererbung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen
Vereinsrecht
Vereinsgründung, Vereinsanmeldung, Satzungsänderungen
Der Notar berät Sie ausführlich im beabsichtigten Rechtsgeschäft unter Berücksichtigung der Wünsche und Vorstellungen der Beteiligten. Anschließend erfolgt die Beurkundung. Darüber hinaus nimmt der Notar Unterschriftsbeglaubigungen vor.