Strafrecht
Die Strafverteidigung umfasst die Wahrnehmung der Interessen von Bürgern, denen eine Straftat zur Last gelegt wird. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Wir vertreten Sie im Ermittlungsverfahren, insbesondere durch Akteneinsicht und Einlassung, damit die Angelegenheit ggfs. bereits in diesem Stadium eingestellt wird. Wird Anklage erhoben, schließt sich die Hauptverhandlung an, in der wir Sie verteidigen.